Verpackungssteuer in Baden-Württemberg: Das müssen Händler wissen
Gibt es eine neue Verpackungssteuer in Deutschland? Eine bundesweit einheitliche Steuer gibt es nicht. Einzelne Städte erheben jedoch eine kommunale Steuer auf bestimmte Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr. Für Verpackungshändler ist die wichtigste Unterscheidung: Die Steuer trifft in den bekannten Satzungsmodellen den Endverkauf von Speisen und Getränken – nicht schon den Verkauf leerer Verpackungen im Verpackungsladen.
Stand: 27. Oktober 2026
Gilt die Verpackungssteuer in ganz Deutschland?
Nein. Es handelt sich um eine örtliche Verbrauchsteuer. Sie gilt nur dort, wo eine Kommune eine eigene Satzung beschlossen hat, und die Einzelheiten können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 22. Januar 2025 die Tübinger Verpackungssteuersatzung. Damit ist aber keine bundesweite Steuer entstanden.
Wo gilt sie in Baden-Württemberg?
Tübingen: Die Steuer gilt seit dem 1. Januar 2022. Laut Stadt fallen derzeit 0,50 Euro netto je steuerpflichtiger Einwegverpackung beziehungsweise Geschirrteil und 0,20 Euro je Besteckteil an. Aktuelle Informationen der Stadt Tübingen
Konstanz: Die Stadt erhebt sie seit dem 1. Januar 2025. Die kommunalen Informationen nennen ebenfalls 0,50 Euro für Einwegverpackungen und Einweggeschirr sowie 0,20 Euro für Einwegbesteck. Aktuelle Informationen der Stadt Konstanz
Freiburg: Die Verpackungssteuer gilt dort seit dem 1. Januar 2026. Am 20. Oktober 2026 beschloss der Gemeinderat, die bisherige Regelung zum 1. Januar 2027 durch eine Steuer zu ersetzen, die nur noch Einwegbecher für Getränke und Eis betrifft. Bis einschließlich 2026 gelten die bisherigen Freiburger Regeln. Informationen der Stadt Freiburg · Beschluss des Gemeinderats vom 20. Oktober 2026
Diese Übersicht nennt Städte mit geltenden Regeln zum Stand dieses Beitrags. Prüfen Sie vor einer Umstellung immer die Satzung am konkreten Verkaufsort: Eine Diskussion oder ein angekündigter Vorschlag ist noch keine geltende Steuer.
Was bedeutet die Steuer für Verpackungsläden?
Wenn Ihr Geschäft ausschließlich leere Verpackungen verkauft, entsteht dadurch nach den genannten kommunalen Modellen nicht automatisch eine Verpackungssteuer. Steuerschuldner ist dort der Endverkäufer, der Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen verkauft. Das bestätigt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Satzung.
Für Verpackungshändler kann die Steuer trotzdem geschäftlich relevant sein: Gastronomie, Bäckereien, Cafés, Imbisse und andere betroffene Kunden prüfen möglicherweise ihren Bedarf an Einweg- und Mehrwegartikeln neu. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Verpackung aus Papier, Pappe, Kunststoff, Aluminium oder einem anderen Material besteht. In den Satzungen kommt es vor allem darauf an, ob sie wiederverwendbar ist und ob damit Speisen oder Getränke zum unmittelbaren Verzehr verkauft werden. Die konkreten Ausnahmen unterscheiden sich lokal.
Für die Beratung lohnt sich deshalb eine Frage nach dem tatsächlichen Einsatzort: In welcher Kommune verkauft der Kunde? Geht es um Speisen oder Getränke zum direkten Verzehr? Wird die Verpackung wiederverwendet? So können Sie passende Einweg- und Mehrweglösungen vergleichen, ohne aus dem Material allein eine Steuerfreiheit abzuleiten. Einen Überblick zu To-go-Bechern und Mehrweg sowie zu Food-Containern für Gastronomie und Take-away finden Sie ebenfalls bei uns.
Kurze Checkliste für betroffene Gastro- und Verkaufsbetriebe
Prüfen Sie, ob am Verkaufsort eine kommunale Satzung gilt und welche Artikel sie umfasst.
Erfassen Sie die betroffenen Einwegverpackungen, Geschirr- und Besteckteile nach den Vorgaben der Stadt.
Klären Sie mit Kasse und Buchhaltung, wie die Steuer im Verkauf und bei der Abrechnung behandelt wird; die Stadt Freiburg weist zum Beispiel auf die Umsatzsteuer-Behandlung nach den geltenden Regeln hin.
Vergleichen Sie wiederverwendbare Optionen samt Rückgabe, Reinigung, Lagerung und Ablauf an der Ausgabe.
Informieren Sie Ihr Team und aktualisieren Sie Preise und Kundenhinweise, sobald die örtliche Regelung feststeht.
Häufige Fragen
Muss ein Verpackungsladen die Steuer zahlen?
Der bloße Verkauf leerer Verpackungen löst nach den genannten Satzungsmodellen keine Verpackungssteuer aus. Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Endverkauf bestimmter Speisen oder Getränke in einer betroffenen Kommune. Maßgeblich bleibt die örtliche Satzung.
Sind Papier- oder Bagasse-Verpackungen automatisch steuerfrei?
Nein. In den genannten Regelungen hängt die Steuer nicht pauschal am Material. Auch Einwegartikel aus Papier oder anderen Materialien können erfasst sein. Ob eine konkrete Verpackung darunter fällt, richtet sich nach der jeweiligen Satzung und dem Verkaufszweck.
Was ändert sich 2027 in Freiburg?
Nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 20. Oktober 2026 soll ab 1. Januar 2027 nur noch eine Steuer auf Einwegbecher für Getränke und Eis gelten. Für Tübingen, Konstanz und andere Kommunen gelten weiterhin deren eigene Satzungen.
Fazit: Die Verpackungssteuer ist keine neue bundesweite Pflicht für Verpackungshändler. In Baden-Württemberg gelten kommunale Regeln, die vor allem den Endverkauf von Speisen und Getränken betreffen. Für Verpackungsläden zählt daher, ihre Kunden über lokale Unterschiede zu informieren und geeignete Mehrwegalternativen im Sortiment zu kennen.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte prüfen Sie die aktuelle Satzung und die Hinweise Ihrer Kommune.


Kommentare